Bei persönlichen digitalen Geräten muss bei der Arbeit ein besonderes Augenmerk auf das Abspeichern und die Handhabung von besonders schützenswerten Daten gelegt werden. Der Kanton Zug schreibt bei BYOD-Geräten vor, dass personenbezogene Daten verschlüsselt und geschützt auf dem Gerät sowie in der Cloud abgelegt werden. Aus diesem Grunde wurde bei M365 die Lizenz A5 (Information Protection & Governance) gelöst.
Die Übersicht gibt Auskunft, welche Dateien wo abgelegt werden dürfen.

Übersicht Klassifizierung

Klassifizierung und Schutzbedarf

Beispiel

Ablage

Bemerkungen

I - Privat

Private Dokumente, Bilder, Medien

Private Cloudanbieter (iCloud, myCloud, GDrive,...)

myCloud von Swisscom ist zu empfehlen (10GB in der Schweiz gespeichert)

II - Unterrichtsmaterial ohne Personenbezug

Unterrichtsvorbereitung, Arbeitsblätter, Lernsoftware, Unterrichtsmedien

M365, Adobe Cloud

alle Anwendungen von M365

III - Unterrichtsmaterial mit Personenbezug, Administration

Prüfungen (korrigierte), Noten, Notenlisten, Daten zu Schüler:innen

M365 (SharePoint, OneNote, OneDrive)

Lizenz A5 (Information Protection & Governance)

Ausgeschlossen sind Anwendungen mit Speicherort ausserhalb CH (z.b. Sway,...)

IV - Daten mit erhöhtem Schutzbedarf

Gutachten zu Lernenden (psychologische, Staatsanwaltschaft)

Schulnetz
 

im Dossier der SuS ablegen


Lokale Kopien von Dokumenten

Werden Anhänge von E-Mails oder Websites heruntergeladen, liegen diese unverschlüsselt auf der Festplatte.
Deswegen ist es wichtig, dass das BYOD-Notebook:

  • mit einem guten Passwort gesichert und nicht unbeaufsichtigt gelassen wird. (Sperren des Bildschirms)
  • die Festplatte verschlüsselt wird.
    • MAC-User mit FileVault
    • Windows mit Bitlocker (Siehe dazu die Anleitung zu Bitlocker.)
  • der Downloadordner regelmässig gelöscht wird.



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