Leihnotebook Kanton

Die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit der Gymnasien erhalten ein persönliches Notebook als Leihgabe vom Kanton. 
Sie setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es auch mit nach Hause. Das Gerät ist für den schulischen Gebrauch bestimmt.
Die Eltern sind für die Verwendung der Leih-Notebooks ausserhalb der Schulzeit verantwortlich.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Leih-Notebooks infolge ausser Acht lassen der gebotenen Sorgfalt, tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten des Schadens (Reparaturkosten, Ersatz des Minderwertes, Neuanschaffungskosten).

Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Beim Austritt der Schule bzw. mit Beendigen der obligatorischen Schulzeit, muss das Leih-Notebook sowie die Zubehörteile in einwandfreiem Zustand der Schule zurückgegeben werden, sofern die Schülerin oder der Schüler das Gerät nicht erwirbt.

Die Schule behält sich vor, bei groben Verletzungen der Nutzungsvereinbarung gemäss derDisziplinarordnung vorzugehen

Folgende Komponente werden abgegeben:

  1. Notebook
  2. Ladekabel
  3. Lenovo Precision Pen 2
  4. Notebooktasche

Technische Angaben

Lenovo ThinkPad L13 Yoga Gen3

Processor:  12th/13th Gen Intel i5-1235U 1.3 GHz
RAM:           8   /16 GB
Harddisk:    256 GB SSD
Bildschirm: 13.3 IPS Touchscreen 1920 x 1200 
Pen:             integrierter aktiver Eingabe-Stift
Schnittstellen:

  • 2 x USB 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 4 (Thunderbolt 4)
  • 1 x HDMI
  • 1 x Klinke 3.5mm (Kopfhörer)

Admin-Rechte

Die Notebooks werden mit der Software intune verwaltet.  Mit der ersten Anmeldung am Notebook werden der Userin, dem User Admin-Rechte übertragen und in der Intune-Software registriert.

Am Notebook kann man sich aber auch mit anderer M365-Anmeldung (@ksz.edu-zg.ch) einloggen, aber ohne Admin-Rechte.

Reglemente und Dokumente

Regelung zur Nutzung der Leihgeräte.pdf

Elterninformation Leihnotebooks.pdf

Unterseiten


Leihnotebook Kanton

Die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit der Gymnasien erhalten ein persönliches Notebook als Leihgabe vom Kanton. 
Sie setzen ihr Notebook im Unterricht ein und nehmen es auch mit nach Hause. Das Gerät ist für den schulischen Gebrauch bestimmt.
Die Eltern sind für die Verwendung der Leih-Notebooks ausserhalb der Schulzeit verantwortlich.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Leih-Notebooks infolge ausser Acht lassen der gebotenen Sorgfalt, tragen die Erziehungsberechtigten die Kosten des Schadens (Reparaturkosten, Ersatz des Minderwertes, Neuanschaffungskosten).

Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Beim Austritt der Schule bzw. mit Beendigen der obligatorischen Schulzeit, muss das Leih-Notebook sowie die Zubehörteile in einwandfreiem Zustand der Schule zurückgegeben werden, sofern die Schülerin oder der Schüler das Gerät nicht erwirbt.

Die Schule behält sich vor, bei groben Verletzungen der Nutzungsvereinbarung gemäss derDisziplinarordnung vorzugehen

Folgende Komponente werden abgegeben:

  1. Notebook
  2. Ladekabel
  3. Lenovo Precision Pen 2
  4. Notebooktasche

Technische Angaben

Lenovo ThinkPad L13 Yoga Gen3

Processor:  12th/13th Gen Intel i5-1235U 1.3 GHz
RAM:           8   /16 GB
Harddisk:    256 GB SSD
Bildschirm: 13.3 IPS Touchscreen 1920 x 1200 
Pen:             integrierter aktiver Eingabe-Stift
Schnittstellen:

  • 2 x USB 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 3.2 Gen 1
  • 1 x USB-C 4 (Thunderbolt 4)
  • 1 x HDMI
  • 1 x Klinke 3.5mm (Kopfhörer)

Admin-Rechte

Die Notebooks werden mit der Software intune verwaltet.  Mit der ersten Anmeldung am Notebook werden der Userin, dem User Admin-Rechte übertragen und in der Intune-Software registriert.

Am Notebook kann man sich aber auch mit anderer M365-Anmeldung (@ksz.edu-zg.ch) einloggen, aber ohne Admin-Rechte.

Reglemente und Dokumente

Regelung zur Nutzung der Leihgeräte.pdf

Elterninformation Leihnotebooks.pdf

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