Versicherung und Haftung

Aufgrund diverser Rückfragen: Schäden am eigenen Laptop sind nicht über die Schule versichert. Es empfiehlt sich, eine eigene Versicherung abzuschliessen. Je nach Versicherungsanbieter gibt es verschiedene Varianten, Deckungen und Kombinationen z. B. mit der Hausratversicherung. Beachten Sie auch die Mitarbeitervergünstigungen (https://izug.zg.ch, Arbeitsplatz, Mitarbeitervergünstigungen) im Rahmen Ihrer Anstellung beim Kanton Zug.

Haftungsfragen

Diverse Fälle sind denkbar:

  • Eine Schülerin, ein Schüler beschädigt den Laptop einer Mitschülerin, eines Mitschülers: Hier haftet der Verursacher des Schadens mit seiner privaten Haftpflichtversicherung.
  • Eine Schülerin, ein Schüler beschädigt den Laptop einer Lehrperson: Hier haftet der Verursacher des Schadens mit seiner privaten Haftpflichtversicherung. Sollten sich bei der Schadensregulierung Probleme ergeben, wenden Sie sich als betroffene Lehrperson an den Verwaltungsleiter. Die Schule kann der Familie des Verursachers Rechnung stellen. Bitte Beweismittel (Foto / Video) umgehend sichern und evtl. Zeugen beiziehen.
  • Eine Lehrperson beschädigt ihr eigenes Gerät: Diesen Schaden muss die Lehrperson selber tragen.
  • Eine Lehrperson beschädigt den Laptop einer Schülerin, eines Schülers: Diesen Schaden trägt die Schule in ihrer Funktion als Arbeitgeber.

Versicherung und Haftung

Aufgrund diverser Rückfragen: Schäden am eigenen Laptop sind nicht über die Schule versichert. Es empfiehlt sich, eine eigene Versicherung abzuschliessen. Je nach Versicherungsanbieter gibt es verschiedene Varianten, Deckungen und Kombinationen z. B. mit der Hausratversicherung. Beachten Sie auch die Mitarbeitervergünstigungen (https://izug.zg.ch, Arbeitsplatz, Mitarbeitervergünstigungen) im Rahmen Ihrer Anstellung beim Kanton Zug.

Haftungsfragen

Diverse Fälle sind denkbar:

  • Eine Schülerin, ein Schüler beschädigt den Laptop einer Mitschülerin, eines Mitschülers: Hier haftet der Verursacher des Schadens mit seiner privaten Haftpflichtversicherung.
  • Eine Schülerin, ein Schüler beschädigt den Laptop einer Lehrperson: Hier haftet der Verursacher des Schadens mit seiner privaten Haftpflichtversicherung. Sollten sich bei der Schadensregulierung Probleme ergeben, wenden Sie sich als betroffene Lehrperson an den Verwaltungsleiter. Die Schule kann der Familie des Verursachers Rechnung stellen. Bitte Beweismittel (Foto / Video) umgehend sichern und evtl. Zeugen beiziehen.
  • Eine Lehrperson beschädigt ihr eigenes Gerät: Diesen Schaden muss die Lehrperson selber tragen.
  • Eine Lehrperson beschädigt den Laptop einer Schülerin, eines Schülers: Diesen Schaden trägt die Schule in ihrer Funktion als Arbeitgeber.